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Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen: Tipps zu Steuerabzügen für Bildung 2025 in der Schweiz

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Was Eltern und Studierende zur Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten wissen sollten

Bildung kostet – kann sich aber steuerlich lohnen. In der Schweiz lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungskosten sowie Aus- und Weiterbildungskosten in der Steuererklärung absetzen. Dieser Bildungsratgeber der ipso! Bildung zeigt, welche Bildungsabzüge 2025 möglich sind, wer davon profitiert und worauf bei der Steuererklärung zu achten ist.

Wichtig:

👉 Rechtslage per 31. Dezember 2025 (Stand: Januar 2026)

👉 Kantonale Unterschiede beachten – Details variieren je nach Wohnsitz

👉 Alle Infos weiter unten zusammengefasst zum Download

 

Diese Aus- und Weiterbildungskosten lassen sich in der Steuererklärung absetzen

Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern

Eltern können selbst getragene Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr steuerlich geltend machen, wenn die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit notwendig ist.

Von der Steuer abzugsfähig sind unter anderem:

  • Kindertagesstätten (KITA)
  • Tagesschulen
  • Tagesmütter und Tagesväter

Wichtig: Bei Tagesschulen oder Internaten sind nur die reinen Betreuungskosten abzugsfähig – nicht Unterricht, Verpflegung oder Unterkunft.

Maximalbeträge pro Kind 2025

  • Direkte Bundessteuer: bis CHF 25’800 pro Kind
  • Kantone: unterschiedliche Höchstbeträge.
    Ein kantonaler Vergleich ist entscheidend.

➡️ Alle Infos weiter unten zusammengefasst zum Download.

 

Kinderabzug und auswärtige Ausbildung

Bund und Kantone gewähren Sozialabzüge für:

  • minderjährige Kinder sowie
  • volljährige Kinder in Erstausbildung.

Als Erstausbildung zählt der erste berufliche Abschluss, z. B.:

  • Lehre (inkl. weiterführende Ausbildung)
  • Berufsmaturität (während / nach der Lehre)
  • Höhere Fachschule  

Zusätzliche Abzüge sind möglich, wenn ein Kind auswärts wohnt oder verpflegt wird (z. B. Studium in einer anderen Stadt).

Eltern können die tatsächlichen Ausbildungskosten nur dann abziehen, wenn das Kind diese nicht selbst als Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten geltend macht. Abzugsberechtigt sind grundsätzlich jene Elternteile, die überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommen.

Maximalbeträge

  • Direkte Bundessteuer: CHF 6’800
  • Kantone: stark unterschiedlich. 
    Ein kantonaler Vergleich ist entscheidend.

➡️ Alle Infos weiter unten zusammengefasst zum Download.

 

Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen  

Auch Studierende und Erwerbstätige können berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen.

Steuerlich abziehbar sind Kosten, wenn:

  • ein Abschluss auf Sekundarstufe II vorliegt oder
  • das 20. Altersjahr vollendet ist und
  • die Ausbildung beruflich verwertbar ist (auch Umschulungen).

Beispiele für abzugsfähige Kosten:

  • Kurs- und Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Reisekosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung

Maximalbeträge 2025

  • Direkte Bundessteuer: CHF 13’000
    Kantone: meist zwischen CHF 12’000 und CHF 18’000 
    Ein kantonaler Vergleich ist entscheidend.

➡️ Alle Infos weiter unten zusammengefasst zum Download.

 

📄 Download: Übersicht Bildungsrelevante Steuerabzüge 2025

Das Merkblatt des VSP (Verband Schweizerischer Privatschulen) bietet einen Überblick über die wichtigsten bildungsrelevanten Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer sowie den kantonalen Einkommenssteuern.

Bildung planen – Steuern sparen

In Ausbildung investieren, bedeutet, in die Zukunft zu investieren.

Mit der richtigen steuerlichen Planung kannst auch du anfallende Bildungskosten gezielt optimieren. Bei der ipso! erhältst du ausserdem eine kompetente Beratung, wenn du auf der Suche nach einer passenden Weiterbildung bist.

👉 ipso! begleitet dich bei:

  • beruflicher Neuorientierung
  • Weiterbildung und Umschulung
  • Bildungsentscheidungen mit langfristigem Nutzen

Unser Tipp: Prüfe vor Beginn einer Weiterbildung, welche Kosten in genau deinem Fall steuerlich abzugsfähig sind – das kann mehrere tausend Franken Unterschied machen.

FAQs zu Steuererklärung und Aus- und Weiterbildungskosten

Steuererklärung Weiterbildungskosten – wo eintragen?

Weiterbildungskosten werden in der Steuererklärung im Abschnitt „Berufsauslagen“ eingetragen. Im Zweifel wende dich bitte an deinen Steuerberater.

Welche Ausbildungskosten sind steuerlich absetzbar?

In der Schweiz sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzbar, wenn sie der aktuellen oder zukünftigen Erwerbstätigkeit dienen. Dazu zählen auch Umschulungen.

Nicht abzugsfähig sind Hobby- oder Freizeitkurse ohne Berufsbezug.

Abziehbar sind nur selbst getragene, berufsorientierte Kosten (z. B. Kursgebühren, Prüfungen, Fachliteratur).

Können Eltern Weiterbildungskosten der Kinder von den Steuern abziehen?

Ja. Eltern können Ausbildungskosten ihrer Kinder geltend machen, sofern das Kind diese nicht selbst abzieht. 
Zusätzlich zum Kinderabzug sind je nach Kanton Mehrkosten für auswärtige Ausbildung (z. B. Unterkunft oder Verpflegung) möglich.

 

Praktische Tipps für die Steuererklärung

✔️ Rechnungen und Zahlungsnachweise immer aufbewahren 
✔️ Kantons-Wegleitungen prüfen (sie sind massgebend) 
✔️ Bei komplexen Fällen fachliche Beratung einholen